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   OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09   

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OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09 (https://dejure.org/2010,3261)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17.03.2010 - 2 B 409/09 (https://dejure.org/2010,3261)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17. März 2010 - 2 B 409/09 (https://dejure.org/2010,3261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung eines aus Hochschulpaktmitteln finanzierten Lehrangebots bei summarischer Prüfung in die Kapazitätsberechnung; Abweichung von der weiteren Anwendung des sogenannten "Hamburger Modells" i.R.d. Ermittlung der Schwundquote nach Umstellung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung eines aus Hochschulpaktmitteln finanzierten Lehrangebots bei summarischer Prüfung in die Kapazitätsberechnung; Abweichung von der weiteren Anwendung des sogenannten "Hamburger Modells" i.R.d. Ermittlung der Schwundquote nach Umstellung eines ...

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - Umstellung auf Bachelorstudiengang und Schwundquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09
    Die von der Antragsgegnerin vorgenommene Berechnungsweise nach dem sog. "Hamburger Modell" ist von der Rechtsprechung nicht beanstandet worden (vgl. BVerwG, U. v. 20.04.1990 - 7 C 51/87 - und U. v. 20.11.1987 - 7 C 103/86 - u.a.; OVG Bremen, B. v. 02.02.2004 - 1 B 465/03 und OVG NRW, B. v. 18.05.2009 -13 C 58/09 - m.w.N.).

    Auch sei hinsichtlich der Schwundberechnung zu berücksichtigen, dass sich die Entwicklung der Gesamtnachfrage der zuzulassenden Semesterkohorte, weil in der Zukunft liegend, ohnehin nicht rechnerisch bestimmen, sondern allenfalls prognostisch schätzen lasse (vgl. BVerwG, U. v. 20.11.1987, a.a.O., bestätigt durch BVerwG, U. v. 20.04.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09
    Die von der Antragsgegnerin vorgenommene Berechnungsweise nach dem sog. "Hamburger Modell" ist von der Rechtsprechung nicht beanstandet worden (vgl. BVerwG, U. v. 20.04.1990 - 7 C 51/87 - und U. v. 20.11.1987 - 7 C 103/86 - u.a.; OVG Bremen, B. v. 02.02.2004 - 1 B 465/03 und OVG NRW, B. v. 18.05.2009 -13 C 58/09 - m.w.N.).

    Auch sei hinsichtlich der Schwundberechnung zu berücksichtigen, dass sich die Entwicklung der Gesamtnachfrage der zuzulassenden Semesterkohorte, weil in der Zukunft liegend, ohnehin nicht rechnerisch bestimmen, sondern allenfalls prognostisch schätzen lasse (vgl. BVerwG, U. v. 20.11.1987, a.a.O., bestätigt durch BVerwG, U. v. 20.04.1990, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 02.02.2004 - 1 B 465/03

    Studiengang Soziale Arbeit an der Hochschule Bremen - Zulassung zum WS 03/04

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09
    Die von der Antragsgegnerin vorgenommene Berechnungsweise nach dem sog. "Hamburger Modell" ist von der Rechtsprechung nicht beanstandet worden (vgl. BVerwG, U. v. 20.04.1990 - 7 C 51/87 - und U. v. 20.11.1987 - 7 C 103/86 - u.a.; OVG Bremen, B. v. 02.02.2004 - 1 B 465/03 und OVG NRW, B. v. 18.05.2009 -13 C 58/09 - m.w.N.).

    Demgemäß kommt es für die gerichtliche Überprüfung der von der Antragsgegnerin ermittelten Schwundquote nur darauf an, ob eine (wissenschaftlich) vertretbare Methode zur Ermittlung der künftigen Auslastung angewendet und dabei von empirisch abgesichertem Datenmaterial ausgegangen worden ist (vgl. auch OVG Bremen, B. v. 02.02.2004 -1 B 465/03 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2002 - NC 9 S 24/02

    Kapazitätseinbußen: befristete Stellen - Lehrdeputatsermäßigung; Schwundkorrektur

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09
    Bewerber, denen ein ungünstiger Listenplatz zugelost worden ist, hatten vermehrt Anlass, sich anders zu orientieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 29.01.2002 -NC 9 S 24/02 - u.a.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 13 C 1/09

    Verpflichtung zur Durchführung eines Losverfahrens nach Abschluss des

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09
    Aus diesen Gründen vermag der Senat nach summarischer Prüfung im vorliegenden Eilverfahren nicht zu erkennen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht das aus Hochschulpaktmitteln finanzierte Lehrangebot bei der Kapazitätsermittlung berücksichtigt hat (vgl. auch OVG NRW, B. v. 16.03.2009 -13 C 1/09 - VG Osnabrück, B. v. 06.11.2009 -1 C 13/09 -).
  • VG Osnabrück, 06.11.2009 - 1 C 13/09

    Darlegungslast; Glaubhaftmachung; Hochschulpakt 2020; Kapazität; Lehrauftrag;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09
    Aus diesen Gründen vermag der Senat nach summarischer Prüfung im vorliegenden Eilverfahren nicht zu erkennen, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht das aus Hochschulpaktmitteln finanzierte Lehrangebot bei der Kapazitätsermittlung berücksichtigt hat (vgl. auch OVG NRW, B. v. 16.03.2009 -13 C 1/09 - VG Osnabrück, B. v. 06.11.2009 -1 C 13/09 -).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09
    Deshalb ergibt sich aus Art. 12 I GG i.V.m. Art. 3 I GG und dem Sozialstaatsgrundsatz für jeden Bürger, der die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, ein Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium seiner Wahl (grundlegend BVerfGE 33, 303 = NJW 1972, 1561 ).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der grundlegenden Entscheidung vom 22.10.1991 (Az. 1 BvR 393, 610/85 = BVerfGE 85, 36 ) u.a. ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2009 - 13 C 58/09

    Vergabe von Studienplätzen im Rahmen des zentralen Zulassungsverfahrens der ZVS;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09
    Die von der Antragsgegnerin vorgenommene Berechnungsweise nach dem sog. "Hamburger Modell" ist von der Rechtsprechung nicht beanstandet worden (vgl. BVerwG, U. v. 20.04.1990 - 7 C 51/87 - und U. v. 20.11.1987 - 7 C 103/86 - u.a.; OVG Bremen, B. v. 02.02.2004 - 1 B 465/03 und OVG NRW, B. v. 18.05.2009 -13 C 58/09 - m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - L 1 B 476/06

    Anerkenntnis; Anerkenntnisurteil; Auslegung; Feststellung des Inhalts

    Auszug aus OVG Bremen, 17.03.2010 - 2 B 409/09
    Ob die Antragsgegnerin mit ihrem Vortrag durchdringt, bedarf eingehender Prüfung, zumal das Oberverwaltungsgericht sich wiederholt mit der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Reduzierung des Curricularanteils für modulbezogene Übungen befasst und sie nicht beanstandet hat (vgl. OVG Bremen, B. v. 30.05.2007 -1 B 476/06 - 1 B 485/06 - und B. v. 28.06.2007 -1 B 486/06 -).
  • OVG Bremen, 23.02.2011 - 2 B 356/10

    Einbeziehung eines aus Hochschulpaktmitteln finanzierten Lehrangebots in die

    Ein aus Hochschulpaktmitteln finanziertes Lehrangebot ist dann nicht (mehr) in die Kapazitätsberechnung einzustellen, wenn dieses Lehrangebot im Berechnungszeitraum nicht zur Verfügung steht (im Anschluss an die Senatsentscheidung vom 17.03.2010 - 2 B 409/09).

    Das Oberverwaltungsgericht hat sich wiederholt mit der vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Reduzierung des Curricularanteils für modulbezogene Übungen befasst und sie nicht beanstandet (OVG Bremen, B. v. 30.05.2007 - 1 B 476/06 - und 1 B 485/06 - B. v. 28.06.2007 - 1 B 486/06 - zuletzt B. v. 17.03.2010 - 2 B 409/09 -).

    Dies rechtfertige es - entsprechend Ziff. 1.4.3 des Beschlusses der KMK vom 12.06.2003 - einen Anrechnungsfaktor von lediglich 0, 3 anzunehmen (vgl. VG Bremen, B. v. 09.12.2005 - 6 V 1822/05 -, B. v. 26.11.2009 - 6 V 1216/09 - insoweit bestätigt durch OVG Bremen, B. v. 17.03.2010 - 2 B 409/09 -).

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 17.03.2010 (Az. 2 B 409/09) für das vorangegangene Studienjahr zum Studiengang Soziale Arbeit ausgeführt, es sei nicht gerechtfertigt, dass das Verwaltungsgericht ein zusätzlich verfügbares Lehrangebot von 3 SWS mit der Begründung angenommen habe, die Antragsgegnerin habe für das Studienjahr 2009/10 gegenüber dem Vorjahr eine halbe Stelle zu Lasten der Kapazität von der Stellengruppe der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) zur Stellengruppe der Hochschullehrer verlagert.

    Es kommt grundsätzlich lediglich auf die Art und Zahl der Stellen an, nicht darauf, ob und wie sie tatsächlich besetzt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 17.03.2010, a.a.O.).

    Danach streben der Bund und die Länder gemeinsam an, bis zum Jahre 2020 ein der Nachfrage insgesamt entsprechendes Studienangebot bereit zu stellen (zu Einzelheiten und zur weiteren Umsetzung vgl. Senatsbeschluss vom 17.03.2010 - 2 B 409/09 -).

    Das hat der Senat in seinem Beschluss vom 17.03.2010 zum Studiengang Soziale Arbeit (Az. 2 B 409/09) im Einzelnen näher ausgeführt und darauf wird zu Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.

    Bewerber, denen ein ungünstiger Listenplatz zugelost worden ist, hatten vermehrt Anlass sich anders zu orientieren (vgl. OVG Bremen, B. v. 17.03.2010, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, B. v. 29.01.2002 - NC 9 S 24/02 u.a.).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2, 52 Abs. 2 GKG (vgl. OVG Bremen, B. v. 17.03.2010, a.a.O.).

  • VG Bremen, 13.12.2010 - 6 V 1087/10

    Soziale Arbeit/Bachelor

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in einem Beschluss vom 17.3.2010 (Az. 2 B 409/09) diese Rechtsansicht bestätigt.

    An dieser Rechtsauffassung, die auch durch des Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 17.3.2010 (2 B 409/09) bestätigt worden ist, wird festgehalten.

    In einem nachfolgenden Beschluss vom 17.3.2010 (2 B 409/09) führte das OVG Bremen aus, dass der vom Verwaltungsgericht geäußerten Rechtsansicht nicht zu folgen sei.

    Beschwerdeverfahren 2 B 409/09 gegenüber dem Oberverwaltungsgericht mit Schriftsätzen vom 18.12.2009 und 01.2.2010 sinngemäß vorgetragen, dass die Lehrtätigkeit einer Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) aus der vakanten Professorenstelle SW1/09 finanziert worden ist.

    Die von den genannten Personen im Referenzzeitraum erbrachte Lehre hätte auch bei der diesjährigen Kapazitätsberechnung von der Antragsgegnerin berücksichtigt werden müssen, denn auf aus Mitteln des Hochschulpaktes finanzierten LfbA-Stellen erbrachte Lehre ist in ihrem tatsächlichen Umfang den Lehraufträgen nach § 10 KapVO gleichzustellen (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 26.11.2009 - 6 V 1216/09 - OVG Bremen, Beschl. v. 17.03.2010 - 2 B 409/09 -).

    Deshalb kommt es für die gerichtliche Überprüfung der von der Antragsgegnerin ermittelten Schwundquote nur darauf an, ob eine vertretbaren Methode zur Ermittlung der zukünftigen Auslastung angewendet und dabei von empirisch abgesichertem Datenmaterial ausgegangen worden ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 17.3.2010 - 2 B 409/09).

    c) Soweit die Kammer in ihren letztjährigen Beschlüssen vom 26.11.2009 (6 V 1216/09 u.a.) die Berücksichtigung der Kohorte WS 2004/05 bei der Schwundberechnung gerügt hatte, wird hieran im Hinblick auf die Ausführungen des OVG Bremen Beschluss vom 17.3.2010 (2 B 409/09) nicht länger festgehalten.

  • VG Bremen, 09.12.2010 - 6 V 1163/10

    Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung (AWS),

    Unter diesen Umständen ist seine Lehre in ihrem tatsächlichen Umfang den Lehraufträgen nach § 10 KapVO gleichzustellen (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 26.11.2009 - 6 V 1500/09 -, OVG Bremen, Beschl. v. 17.03.2010 - 2 B 409/09 -).

    Das folgt aus der Rspr. der bremischen Verwaltungsgerichte, wonach aus Sondermitteln des Hochschulpaktes finanzierte Lehre, die nicht aus fest eingerichteten und dauerhaft besetzten Stellen erbracht wird, wie Lehrauftragsstunden im Umfang der tatsächlichen Durchführung der Lehre einzubeziehen sind (vgl. zuletzt OVG Bremen, Beschl. v. 17.03.2010 - 2 B 409/09 -, Beschlussabdruck, S. 13).

    Eine Berechnungsweise nach dem sog. "Hamburger Modell", bei dem auf der Grundlage der Belegungszahlen der letzten drei Absolventenjahrgänge eine durchschnittliche Auslast und damit ein Schwundfaktor errechnet wird, ist von der Rechtsprechung gebilligt worden (zum Ganzen: OVG Bremen, Beschl. v. 17.02.2010 - 2 B 409/09 u. a.- m.w.N. zur Rspr. des BVerwG).

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